Das Dolce Vita in vollen Zügen genießen. Nicht ohne Grund zählt Italien zu einem der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Von Skifahren über Strandurlaub bis hin zu großen Metropolen: Wer von Italien nicht genug haben kann, klappert am besten gleich mehrere Destinationen in dem Land ab.
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Und genau das geht sehr gut mit Hochgeschwindigkeitszug Frecciarossa. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h decken die Züge beinahe alle großen Städte des Landes ab und verzeichnen täglich mehr als 240 Fahrten. Doch Reisende müssen sich auf eine Neuerung gefasst machen.
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Italien: Neue Regeln für Hochgeschwindigkeits-Züge
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Die Züge stehen nämlich vor einem Platzproblem: zu viel Gepäck belastet den Bahnbetreiber Trenitalia. Die Frecciarossa-Züge, die den Süden und Norden Italiens verbinden und sogar möglicherweise schon bald nach Deutschland führen könnten, werden von Reisenden stark frequentiert.
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Seit dem 1. März sollte deshalb eine neue Regelung in Kraft treten: Dabei ist es Reisenden erlaubt, nur maximal zwei Gepäckstücke mitzuführen. Darüber hinaus dürfen Fahrräder, Falträder und E-Roller nur in speziellen Transporttaschen mitgeführt werden.
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Wie bikeitalia.it berichtete, stießen diese Vorschriften jedoch auf den Widerstand von Verbraucherschutzverbänden. Die Folge: Das Bahnunternehmen Trenitalia setzte die Umsetzung der Regelung vorerst aus.
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Am 6. März fanden separate Verhandlungen zwischen Trenitalia und den Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen Assoutenti, Fiab und Legambiente statt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ergebnis der Gespräche sei vielversprechend: Trenitalia werde eine Universität beauftragen, um unter anderem das Transportrisiko von Fahrrädern und E-Rollern zu analysieren und eine geeignete Lösung zu finden.
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Als Übergangslösung können Passagiere und Passagierinnen in Absprache mit Zugbegleitern und -begleiterinnen die Gepäckräume in anderen Waggons oder zwischen Sitzen nutzen.
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10 Dinge, die in Italien ein absolutes No-Go sind
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Das bedeutet: Jeder Fahrgast darf aktuell zwei Gepäckstücke plus Tasche oder Rucksack und eventuell einen Kinderwagen mitführen. Zudem wird das Gepäcklimit nicht zwischen erster und zweiter Klasse differenziert.
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Ein weiterer Entwurf sieht eine Geldstrafe von 50 Euro für Passagiere und Passagierinnen vor, die sich nicht an die Gepäck-Regeln halten. Diese Regelung wird jedoch noch mit den Mobilitäts- und Verbraucherverbänden diskutiert, bevor sie in Kraft tritt. Fest steht jedoch: Das Finden einer einvernehmlichen Lösung stehe im Interesse aller Beteiligten.
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